...häufige Fragen...
zu den neuen Gesetzen & Verordnungen.
Nachfolgend die Antworten dazu:
- 1. Ab wann kann ich mir den Schornsteinfeger aussuchen ?
- ab 01.01.2013
für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
- ab 01.01.2013
- Muss ich den alten (zuständigen) Schornsteinfeger dann trotzdem ins Haus lassen ?
- Ja ! Für die Feuerstättenschau und zur Abnahme
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- Ja ! Für die Feuerstättenschau und zur Abnahme
- Was ist ein Feuerstättenbescheid ?
- ein Dokument von Ihrem Bezirks- Schornsteinfegermeister, in dem die einzelnen Feuerungsanlagen und deren Abarbeitungszeiträume gelistet sind.
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- ein Dokument von Ihrem Bezirks- Schornsteinfegermeister, in dem die einzelnen Feuerungsanlagen und deren Abarbeitungszeiträume gelistet sind.
- Muss ich den beigefügten Auftrag zurückschicken ?
- NEIN, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger beauftragen oder noch abwarten möchten.
wichtiger Hinweis: - JA, wenn Sie sicher sind, dass Ihr jetzt zuständiger Schornsteinfeger weiterhin die Tätigkeiten ausführen soll.
- NEIN, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger beauftragen oder noch abwarten möchten.
- Braucht mein Ofen einen Feinstaubfilter ?
- Das hängt von verschieden Faktoren ab
ausführliche Informationen erhalten Sie hier
- Das hängt von verschieden Faktoren ab
- Was muss ich beim Kauf eines neuen Ofens beachten ?
- Wie oft muss mein Schornstein gekehrt werden ?
- Wie oft muss meine Heizung gemessen bzw. überprüft werden ?
- Ist Messung des Heizungsmonteurs bei der Wartung nicht ausreichend ?