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alles neu ?...

In den letzten Jahren wurden viele Gesetze & Verordnungen, die das Schornsteinfegerhandwerk betreffen, geändert.

 

Nachfolgend die Wichtigsten:

am 26.11. 2008 hat der Bundestag das neue Schornsteinfegergesetz beschlossen

 

daraus ergeben sich für die Zukunft beträchtliche Veränderungen für die  Schornsteinfeger sowie auch für die Kunden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepageoder rufen Sie mich einfach an!



Neue Kehrordnung ist seit 01.01.2010 in Kraft:

 

daraus ergeben sich unter anderem auch geänderte Kehr- und Überprüfungsgebühren:

  • für einige Kunden sinken die Gebühren, für andere steigen die Gebühren.
  • ich bin u.a. ab jetzt verpflichtet jedem Kunden bis zum 31.12.2012 einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid auszustellen

 

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  • Neue Bundes-Immissionsschutzverordnung ist seit 22.03.2010 in Kraft:
 
dadurch gibt es viele Änderungen, hier die Wichtigsten:
  • Immissionsmessungen an den meisten Öl + Gasheizungen nun im 2-Jahrestakt (die Abgaswegeprüfung und Prüfung der Abgasleitung bleibt, wie bisher - in den meisten Fällen -  jährlich)
  • Weiterhin werden künftig Feststoff-Feuerstätten einer Messpflicht unterzogen.

 

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